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Hier finden Sie interessante Infos rund um's Mentale Training und unseren Verein
(sortiert nach Eingang)

Terminveröffentlichung

Jedes Mitglied der DGMT hat die Möglichkeit, Veranstaltungshinweise auf der Homepage zu veröffentlichen.

Wenn Sie eine Ausbildung anbieten, ein Seminar oder eine Infoveranstaltung rund ums Mentale Training / Coaching - können Sie auf der Webseite der DGMT (Unterpunkt Veranstaltungshinweise) bis zu drei Termine veröffentlichen.
Die Mitglieder sind für die Veröffentlichung und auch für die 'Updates' selbst verantwortlich. Sind die Termine abgelaufen werden sie automatisch nach einiger Zeit gelöscht.
Beispiele h i e r

Hierzu senden Sie bitte hierzu eine Mail mit den Terminen an dgmt-zentrale@t-online.de .
Beschluss der Hauptversammlung ( 18.04.17)

OLG Urteil

OLG Urteil über Haftung bei Verlinkung und Bildmaterial

Das OLG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2016 ein Urteil getroffen, dass das gesamte Influencer-Marketing zum Erliegen bringen wird. Es widerspricht vollends den gewollten Grundsätzen der Freiheit des Internet und öffnet Abmahnern Tür und Tor.

In dem Urteil wurde der Beklagte dafür haftbar gemacht, dass er einen Link auf eine andere Homepage gesetzt hatte, auf der sich Bildmaterial befand, für das der Homepage-Inhaber keine Rechte hatte. Galt bisher der Grundsatz, dass derjenige zu haften hat, der auch rechtswidrig die Ursache gesetzt hat, hat das OLG von diesem Grundsatz Abstand genommen und begründet das mit einer besonderen Verantwortung von Homepage-Betreibern, die mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.
Das Urteil begründet sich auf einem EuGH-Urteil aus 2016 und wird in Fachkreisen sehr kritisch diskutiert. Der Beklagte verzichtete leider auf Rechtsmittel, so dass die Entscheidung einer höheren Instanz (BGH) ausbleibt.
Zukünftig bleibt abzuwarten, ob im Zuge der wohl drohenden Abmahnwelle Betroffene den Zug vor den BGH wählen werden, um hier für entweder ein anderes
Urteil oder Rechtssicherheit zu sorgen.
Was Homepage-Betreiber denn nun tun sollen, lässt das OLG völlig offen. Ob eine Erklärung des Link-Partners über die Rechtmäßigkeit des verwendeten Bildmaterials ausreicht oder ob jeder Link und jedes Bild auf Rechtmäßigkeit überprüft werden müssen, kann nur erahnt werden.
Letzteres macht Verlinkung faktisch unmöglich.

Eine Möglichkeit ist, sich eine Erklärung unterschrieben zusenden zu lassen, dass das verwendete Bildmaterial rechtmäßig genutzt wird, es entweder eigene Bilder sind oder dass die Lizenzen/Rechte rechtmäßig erworben oder zur Verfügung gestellt worden sind. Ferner, die Versicherung, auf der genannten Homepage auch in Zukunft nur rechtmäßig erlanges Bildmaterial zu verwenden.

oder die Möglichkeit, den Linkeintrag in einen Adresseintrag umzuwandeln.

Quelle: Andreas Zimmermann (13.01.2017)

EMDR Gutachten